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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge
  3. Möglichkeiten der Altersversorgung
  4. Private Vorsorge
  5. Welche Altersvorsorge ist die beste?

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Drei-Schichten-Modell unterscheidet zwischen gesetzlicher Rentenversicherung, staatlich geförderter Altersvorsorge und privater Vorsorge.
  • Fondsbasierte Lösungen haben sich bei staatlicher Förderung und privater Vorsorge als am rentabelsten herauskristallisiert.
  • Ob sich eine betriebliche Altersversorgung lohnt, hängt auch von der späteren Besteuerung und den Krankenkassenbeiträgen ab.

Das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge

Kaum ein Thema beschäftigt die Regierungskoalitionen seit Generationen so sehr wie das Thema Rente und Altersvorsorge. Das Institut der deutschen Wirtschaft stellte fest, dass im Jahr 2018 zehn Beitragszahlern in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sechs Rentner gegenüberstanden. Das Institut rechnet aufgrund der demografischen Entwicklung damit, dass sich das Verhältnis auf eins zu eins bis zum Jahr 2030 ändern wird. Die Problematik liegt auf der Hand. Die gesetzliche Rente reicht nicht aus. Ein Arbeitnehmer kann nicht die vollständige Rente für einen Rentenbezieher erbringen. Eine zusätzliche Altersvorsorge ist zwingend notwendig. Dafür stehen verschiedene Optionen zur Verfügung.

Mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AEG) zum 1. Januar 2005 löste das Drei-Schichten-Modell das Drei-Säulen-Modell der Rentenversorgung ab. Das AEG wurde eingeführt, da das Verfassungsgericht eine Ungleichbehandlung der Renten von Arbeitnehmern und Pensionen von Beamten sah. Die Schichten gliedern sich wie folgt:

  • Schicht 1 beschreibt die Basisversorgung. Darin enthalten sind die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, Beamtenversorgung, Landwirtschaftliche Rentenkasse, Rürup-Rente (Basis-Rente).
  • Schicht 2 definiert die Zusatzversorgung mit betrieblicher Altersversorgung und Riester-Rente.
  • Schicht 3 beinhaltet staatlich nicht geförderte Anlageprodukte wie eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung, deren Verwendung nicht zwingend der Altersversorgung dienen.

Die Basis-Rente aus Schicht 1 und Schicht 2 sind ausschließlich dafür gedacht, die Rentenlücke zu schließen. Nicht umsonst weist der Gesetzgeber im Rentenbescheid die Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung darauf hin, dass es notwendig ist, private Vorsorge zu betreiben.

Möglichkeiten der Altersversorgung

Es hilft natürlich nur wenig, zu wissen, dass die Altersvorsorge auf dem Drei-Schichten-Modell basiert. Wichtiger ist es, was sich hinter den Schichten verbirgt und wo die Unterschiede liegen.

Die gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung kann tatsächlich nur noch als eine Basisabsicherung gesehen werden. Kaum ein Beitragszahler kann auf 45 Versicherungsjahre zurückblicken. Dazu kommt, dass viele Rentner nach wie vor den Abschlag in Höhe von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen, um drei Jahre vor Erreichen der Regelaltersrente in Ruhestand zu gehen. Das sukzessive Anheben der Regelaltersrente auf 67 Jahre zeigt den Rentennotstand.

Das Rentenniveau, die durchschnittliche abschlagsfreie Rente aus 45 Beitragsjahren vor Steuern auf der Grundlage des Durchschnittsgehaltes, sinkt kontinuierlich.

Das Rentenniveau wird jedes Jahr neu berechnet. Sie lag

  • im Oktober 2013 bei 48,7 Prozent
  • im Oktober 2014 bei 47,9 Prozent
  • im Oktober 2015 bei 47,5 Prozent
  • im Jahr 2016 bei 48,0 Prozent
  • im Jahr 2017 bei 48,2 Prozent
  • im Jahr 2018 bei 48,1 Prozent

Bis zum Jahr 2030 ist eine Absenkung auf 43 Prozent vorgesehen. Berücksichtigt man noch die anfallende Steuer auf die Rentenleistung, bleibt auch von den 43 Prozent nur noch wenig übrig. Die Rentenlücke ist offenkundig. Im Jahr 2016 betrug das Durchschnittseinkommen 2.505 Euro, die daraus abgeleitete Standardrente bereinigt um die Krankenversicherung 1.200 Euro.

Die persönliche Rentenlücke lässt sich sehr schön am Rentenbescheid durch einen Abgleich des aktuellen Nettoeinkommens mit der prognostizierten Altersrente erkennen. Allerdings sollte dabei berücksichtigt werden, dass die Lücke durch die Inflation wächst, je länger der Renteneintrittstermin in der Zukunft liegt. Ebenso darf die Besteuerung der Rente nicht vergessen werden. Die Höhe der Besteuerung hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Im Jahr 2005 waren zunächst 50 Prozent der Rentenleistung steuerpflichtig. Dieser Satz steigt jährlich bis zum Jahr 2020 um zwei Prozent an. Im Jahr 2020 beträgt er 80 Prozent. Bis zum Jahr 2040 erfolgt eine jährliche Anhebung um ein Prozent, bis die 100 Prozent erreicht sind. Im Umkehrschluss steigt die steuerliche Absetzbarkeit der Rentenbeiträge für die GRV und die Rürup-Rente.

Die betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist zweifelsfrei eine hochattraktive Variante der Altersvorsorge. Insgesamt fünf Durchführungswege sind in Deutschland möglich:

Aufgrund der leichten und einfachen Umsetzung der Direktversicherung und Pensionskasse finden sich diese Formen in zahlreichen Unternehmen. Unterstützungskasse und Pensionszusage sind recht komplexe Konstrukte, Pensionsfonds finden sich bei großen Unternehmen.

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung. Bietet der Arbeitgeber keine an, kann der Arbeitnehmer eine Pensionskasse oder Direktversicherung in Form einer Entgeltumwandlung nutzen. Für beide Durchführungswege stehen Lebens- und Rentenversicherungen zur Verfügung, sowohl klassische Varianten als auch fondsgebundene Lösungen.

Die Entgeltumwandlung bietet für den Arbeitnehmer hohe finanzielle Vorteile. Der Beitrag für die bAV wird dem Brutto entnommen. Damit sinken die Beiträge zur Sozialversicherung und die Steuern. Arbeitnehmer können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) steuer- und sozialabgabenfrei einzahlen. Darüber hinaus können sie noch weitere vier Prozent steuerfrei nutzen.

Der Versicherungsnehmer einer betrieblichen Altersversorgung ist immer der Arbeitgeber. Damit unterscheidet sich die bAV von anderen Vorsorgemaßnahmen.

Der Unterschied zwischen Direktversicherung und Pensionskasse

Auf den ersten Blick sind beide Durchführungswege absolut identisch. Dies stimmt auch für die Dauer der Beitragszahlung und den Rentenbezug, wenn der Vertrag über alle Jahre hinweg als betriebliche Altersvorsorge geführt wurde.

Anders verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise den Job wechselt und der neue Chef mit einer anderen Versicherungsgesellschaft kooperiert. Ein Neuabschluss wäre unrentabel, da neue Abschlusskosten anfallen würden und das Eintrittsalter angestiegen ist. Es bleibt also die Option, den Vertrag aus eigenen Mitteln fortzuführen. Daraus ergeben sich Änderungen bei der Steuer.

Bezüge aus einer Betriebsrente unterliegen der Steuerpflicht und gesetzliche Krankenversicherte müssen Beiträge darauf an die Krankenkasse leisten. Hat der Arbeitnehmer eine Direktversicherung privat weitergeführt, entfallen die Krankenversicherungsbeiträge darauf anteilig auf die Eigenleistung. Bei der Pensionskasse werden grundsätzlich Krankenversicherungsbeiträge fällig.

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Was bei einer privaten Rentenversicherung beachtet werden muss.

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Private Vorsorge

Die private Vorsorge greift über alle drei Schichten hinweg, da sie vom jeweiligen Nutzer selbst finanziert und beantragt werden. Unterschiede bestehen lediglich in der steuerlichen Betrachtung.

Die Riester-Rente

Die Riester-Rente, lange angezweifelt, konnte sich durchaus etablieren. Galt sie zu Beginn noch als Lösung für Geringverdiener mit vielen Kindern, haben inzwischen auch besser verdienende Singles erkannt, dass ein Riester-Sparplan mit Fonds eine nette steuerlich subventionierte Ergänzung für das Wertpapier-Portfolio darstellt. Verzeichneten zu Beginn noch die Versicherungsprodukte den höchsten Zulauf, hat sich das mit der Einführung von Wohn-Riester geändert. Hinsichtlich der Neuabschlüsse hat der staatlich geförderte Immobilienerwerb die Führung übernommen. Völlig bedeutungslos wurden dagegen Riester-geförderte Banksparpläne. Waren es von Beginn an nur wenige Institute, welche diese anboten, haben die Banken den Vertrieb faktisch eingestellt und verwalten nur noch die Altverträge.

Ein Vorteil bei Riester ist, dass der Sparer während der Ansparzeit das Produkt wechseln kann, beispielsweise von einem Investmentfonds in Wohn-Riester.

Die Altersvorsorgezulage

Kern der Riester-Rente ist die Altersvorsorgezulage. Diese beträgt für den unmittelbar Begünstigten und den mittelbar Begünstigten 175 Euro. Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2008 geboren wurden, erhalten Eltern 185 Euro Zulage, für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren wurden, sind es 300 Euro im Jahr. Berufseinsteiger erhalten bis zum 25. Lebensjahr einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro. Voraussetzung für die volle Altersvorsorgezulage ist, dass der Sparer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro, anspart. Der Betrag in Höhe von vier Prozent wird um die Zulagen bereinigt. Für mittelbar Berechtigte gilt ein Jahresbeitrag von 60 Euro, um die volle Zulage zu erhalten.

Alternativ zur Zulage werden die Beiträge als Sonderausgaben berücksichtigt. Dies ist der Fall, wenn die Günstigerprüfung des Finanzamtes ergibt, dass der Steuervorteil die Zulagen übersteigt.

Die Basis-Rente

Die Basis-Rente oder auch nach ihrem Erfinder Bernd Rürup als Rürup-Rente bekannt, zählt zwar zu den Schicht-1-Anlagen, gilt aber als private Vorsorge. Ursprünglich war die Rürup-Rente als steuerliche Alternative für Selbstständige gedacht, die keine Mitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Kern der Rürup-Rente sind die im Vergleich zu Riester oder bAV hohen Beitragsvolumen, welche im Rahmen der Steuer geltend gemacht werden können. Durch die stetig ansteigende steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge rechnet sich dieses Modell aber auch durchaus für Bezieher mittlerer Einkommen.

Die private Rentenversicherung

Private Rentenversicherungen wurden in Deutschland erst Mitte der achtziger Jahre populär. Bis dahin galt die Kapitallebensversicherung als das primäre Instrument zum Aufbau einer Altersversorgung. Die private Rentenversicherung zielte anfangs in erster Linie auf Sparer ab, für die das Thema Hinterbliebenenversorgung irrelevant war. Dadurch, dass die Risikoprämie für die Todesfallleistung entfiel, punktete die private Rentenversicherung durch eine bessere Rendite.

Die klassische Rentenversicherung ist hinsichtlich der Anlagestrategie analog zur Kapitallebensversicherung aufgebaut. Im Gegensatz zur Lebensversicherung, die zu einem bestimmten Stichtag zur Auszahlung kommt, beginnt bei der privaten Rentenversicherung zu diesem Stichtag die Rentenbezugsphase.

Mit wachsender Popularität fondsgebundener Lösungen wurden auch Rentenversicherungen mit Investmentfonds unterlegt. Inzwischen sind auch alle anderen Arten der Altersvorsorge, Riester, Rürup, bAV, als Investmentfonds-basierte Produkte erhältlich.

Bei kontinuierlich sinkenden Garantiezinsen bietet die fondsbasierte Variante der Geldanlage eine attraktive Alternative. Lag der Garantiezins bis Juni 2000 noch bei vier Prozent, sank er im Jahr 2017 auf historisch niedrige 0,9 Prozent.

Aber Achtung: Nicht überall, wo "Fondspolice" draufsteht, sind auch wirklich nur Fondsanteile drin. Es gibt Tarife, welche den Sparbeitrag klassisch investieren, nur für die Überschussanteile werden Fonds erworben. Diese Policen erwirtschaften deutlich schlechtere Renditen als echte Fondspolicen.

Auch wenn die private Rentenversicherung in der Ansparphase keine steuerliche Förderung erhält, ist die Besteuerung bei Rentenbezug sehr attraktiv. Die Erträge werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Dieser richtet sich nach dem Alter des Rentenempfängers bei Beginn des Rentenbezugs. Dazu ein Beispiel: Der Rentenbezieher ist am Tag des Rentenbezugs 65 Jahre alt, sein persönlicher Steuersatz beträgt 30 Prozent. Der Ertragsanteil bei diesem Rentenbeginnalter beträgt 18 Prozent. Die jährliche Rente beläuft sich auf 1.800 Euro. 1.800 * 18 Prozent = 324 Euro. An Steuern fallen 30 Prozent aus 324 Euro an, also 97,20 Euro.

Für die Beitragszahlung zur privaten Rentenversicherungen sind drei Varianten möglich:

  • regelmäßige Beitragszahlung mit aufgeschobenem Rentenbeginn
  • Einmalbeitrag mit aufgeschobenem Rentenbeginn
  • Sofortrente gegen Einmalbeitrag

Lebensversicherung

Einst war die Lebensversicherung der Deutschen liebstes Kind, wenn es um Sachen Altersvorsorge ging. Garantierte Erträge, stabile Leistungen und früher noch mit Steuerprivileg versehen. Kaum ein Anlageprodukt musste jedoch so viel Federn lassen wie die Kapitallebensversicherung seit der Finanzkrise 2009. Die Versicherer hatten aufgrund der Niedrigzinsphase Probleme, die Garantiezinsen für die Altverträge zu erwirtschaften, die Renditen der Neuverträge gingen in den Keller. Als Konsequenz bieten immer weniger Gesellschaften noch die herkömmlichen Garantieprodukte an.

Fondsgebundene Lebensversicherungen haben unter diesem Aderlass nicht so sehr gelitten, allerdings konzentriert sich die Versicherungswirtschaft in diesem Segment auch stärker auf Produktlösungen ohne Garantiezins.

Ein weiterer Minuspunkt für die Lebensversicherung ist die Besteuerung der Erträge. Entscheidet sich der Versicherungsnehmer für die Kapitaloption, fallen Steuern auf die Differenz zwischen gezahlten Beiträgen und der Ablaufleistung an. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, unter anderem Auszahlung erst ab dem 62. Lebensjahr, ist nur die Hälfte der Erträge steuerpflichtig (Halbeinkünfteverfahren).

Welche Altersvorsorge ist die beste?

Drei Schichten, zahlreiche Produkte, klassisch oder fondsbasiert – für den Laien stellt sich die Frage, welche Altersvorsorge am Ende des Tages die beste ist. Die Antwort kann eigentlich nur lauten: Der Mix macht es. Wer kann, sollte die staatliche Förderung aus der Riester-Rente mitnehmen, aber daran denken, dass diese in voller Höhe steuerpflichtig ist.

Gleiches gilt für die betriebliche Altersversorgung, allerdings mit dem Hinweis, dass die Gehaltsumwandlung, werden die vermögenswirksamen Leistungen mit einbezogen, während der Ansparzeit wegen der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit zu einem höheren Nettoeinkommen führen kann. Bei der betrieblichen Altersversorgung sollten grundsätzlich die Sozialabgaben- und Steuervorteile während der Ansparphase die Besteuerung und Krankenversicherungspflicht bei Rentenbezug gegenübergestellt werden.

Rürup rechnet sich über den Steuervorteil. Sparer sollten allerdings bedenken, dass die Rürup-Rente nicht vererbbar ist, nicht abgetreten oder verschenkt werden kann. Als privatwirtschaftliche Lösung analog zur gesetzlichen Rentenversicherung sieht sie nur eine eingeschränkte Hinterbliebenenrente vor.

Die private Rentenversicherung bietet im Rentenbezug unter steuerlichen und krankenversicherungsrelevanten Aspekten die attraktivste Lösung. Allerdings muss der Sparer alle Aufwendungen dafür aus dem Nettoeinkommen ohne jeden Zuschuss aufbringen.

Grundsätzlich gilt, dass fondsgebundene Lösungen immer im Fokus stehen sollten. Aktien sind inflationssicher und haben bislang über einen längeren Zeitraum, trotz zwischenzeitlicher Kursrückgänge, immer nur den Weg nach oben gekannt. Die allermeisten Anlageexperten gehen davon aus, dass dies auch in Zukunft so bleiben wird – solange man auf lange Sicht investiert und Kursschwankungen aussitzen kann.

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