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Beitragsanpassung in der PKV 2020

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Durch die Beitragsanpassung der PKV 2020 haben sich für viele Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung die laufenden Kosten erhöht. Allerdings besteht die Möglichkeit in einen günstigeren Tarif zu wechseln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Durch die Beitragsanpassung der PKV 2020 sind die Prämien um durchschnittlich 8,1 Prozent gestiegen.
  • Einzelne Versicherungen erhöhen die Beiträge im Schnitt um 17,6 Prozent.
  • Versicherte, denen die Kosten zu hoch geworden sind, haben das Recht zum Wechsel beim gleichen Versicherungsanbieter in einen günstigeren Tarif.

Beitragsanpassung PKV 2020: Die aktuellen Fakten

Schlechte Nachrichten für die knapp 8,8 Millionen Vollversicherten in der privaten Krankenversicherung (PKV): Von 2020 auf 2021 erhöhen die privaten Krankenversicherer ihre Beiträge durchschnittlich um 8,1 Prozent – das liegt deutlich über dem Zehn-Jahres-Durchschnitt von 2,8 Prozent.

Im Vorjahr lag die Anpassung bei 1,9% - 2020 ist sie also viermal so hoch.

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Zum PKV Vergleich

Welche Möglichkeiten habe ich, meinen Beitrag zu reduzieren?

Dafür gibt es drei Möglichkeiten:

Erhöhung des Selbstbehalts. Wer im Krankheitsfall bereit ist, einen höheren Anteil der Kosten selbst zu übernehmen, kann von einem günstigeren Monatsbeitrag profitieren. Allerdings kann der höhere Eigenanteil im Ernstfall den finanziellen Vorteil wieder zunichtemachen.

Tarifwechsel. Innerhalb des Versicherungsunternehmens kann jeder Versicherte ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartefrist in einen günstigeren Tarif wechseln. Auf diese Weise lassen sich beispielsweise mit dem Verzicht auf Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung Prämienkosten einsparen.

Wechsel in den Standard- oder Basistarif. Für Härtefälle bieten die privaten Krankenversicherer Standardtarife an, deren Leistungen denen der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)entsprechen. Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe hat, kann sich auf Kosten der Sozialbehörde im Basistarif weiterversichern und Leistungen auf GKV-Niveau in Anspruch nehmen.

Welche Faktoren beeinflussen die PKV-Beiträge?

Ob und in welchem Umfang sich die Versicherungskosten im Rahmen der Beitragsanpassung für die PKV 2020 erhöht haben, hängt von unterschiedlichen Einflüssen ab.

Ausgaben für Heilbehandlungen

Mit den Beitragseinnahmen müssen die privaten Krankenversicherer die Kosten für die ambulanten und stationären Behandlungen ihrer Versicherten finanzieren. Das bedeutet: Je höher die Ausgaben, umso stärker müssen die Anbieter ihre Versicherungsprämien anheben. Da in den vergangenen Jahren die Kosten im Gesundheitswesen kontinuierlich gestiegen sind, wirkt sich dies auch auf die Höhe der Versicherungsprämien aus.

Zinsen für Kapitalanlagen

Auch die Marktzinsen für Kapitalanlagen beeinflussen die Versicherungskosten. Grund dafür ist, dass die Versicherer ein Kapitalpolster bilden, um die Beitragsentwicklung zu glätten. In Zeiten hoher Marktzinsen konnten die Versicherer einen Teil der Behandlungskosten über die Kapitalerträge abdecken. Dies ist jedoch in Zeiten extremer Niedrigzinsen kaum noch möglich – und damit führt auch das niedrige Zinsniveau zu höheren Beiträgen.

Interne Kosten des Versicherers

Je effizienter eine Versicherung ihre Verwaltung organisiert, umso geringer ist der Anteil der Verwaltungskosten an den Beiträgen, die der einzelne Versicherungsnehmer zahlt. Im Schnitt wenden die privaten Krankenversicherungen rund 2,3 Prozent der Einnahmen für die Verwaltung auf. Hinzu kommen die Abschlussprovisionen, die Versicherungsvermittler beim Verkauf von PKV-Policen erhalten.

Muss ich in Zukunft mit höheren Beitragssteigerungen rechnen?

Wie sich die PKV-Beitragsanpassungen in der Zukunft entwickeln, lässt sich nicht mit hundertprozentiger Sicherheit vorhersagen. Zwar haben die Versicherer die Niedrigzinsen inzwischen in ihren aktuellen Prämienkalkulationen so berücksichtigt, dass auch ein längeres Anhalten der Niedrigzinsphase die Beiträge nicht mehr nachhaltig verteuert. Für ein weiteres Ansteigen der Versicherungsbeiträge sprechen jedoch zwei Faktoren:

  • Gesundheitskosten. Experten gehen davon aus, dass die Kosten für Operationen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und ambulante Behandlungen auch künftig steigen werden. Diese Belastung dürfte sich auch auf die Prämien der Krankenversicherer auswirken.
  • Demografische Entwicklung. In Deutschland steigt nicht nur die Lebenserwartung – aufgrund der niedrigen Geburtenrate steigt auch das Durchschnittsalter der Bevölkerung. Weil ältere Menschen meist höhere Gesundheitsausgaben verursachen als jüngere, kommen auf die Versicherungen auch demografisch bedingte Kostensteigerungen zu.

Kann ich mir im Rentenalter noch die PKV leisten?

Wer sich privat krankenversichert, zahlt mit seinem Beitrag nicht nur für die laufenden Kosten der Krankenversicherung, sondern sorgt auch für die Beitragsentlastung im beruflichen Ruhestand vor. Das Prinzip: Während des aktiven Berufslebens zahlen Versicherte einen Vorsorgebeitrag in Höhe von 10 Prozent, der sich ab dem 60. Lebensjahr verringert. Das damit angesparte Kapital verwendet die Versicherung nach dem Eintritt in die Rente für die weitere Dämpfung der Beitragszahlungen.

Darüber hinaus zahlt die gesetzliche Rentenversicherung einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung in Höhe von 7,3 Prozent des Rentenzahlbetrags, maximal jedoch die Hälfte des tatsächlichen Beitrags für die PKV. Damit lässt sich ein großer Teil des wegfallenden Arbeitgeberanteils kompensieren.

Zu weiteren Kosteneinsparungen führt die Beendigung der Krankentagegeldversicherung, da Rentner diese Leistung nicht mehr benötigen.

Ein Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung ist selten ratsam und sollte individuell geprüft werden. Rückstellungen, die die alte Versicherung für Sie gebildet hat, gehen teilweise oder ganz verloren und Sie müssen sich einer neuen Gesundheitsprüfung stellen. Gerne prüfen wir individuell für Sie ob sich ein Wechsel für Sie lohnt. Eine kostenlose Expertenberatung erhalten Sie unter der kostenlosen Hotline 0800 00 08 24 801.

Zum PKV Vergleich

Die Private Krankenversicherung bietet ihren Versicherten garantierte Leistungen und Wahlfreiheit. Versicherte können nicht nur zu Vertragsbeginn den tariflichen Leistungsumfang selber wählen. Sie können insbesondere aufgrund des vertraglich und gesetzlich garantierten Tarifwechselrechts nach § 204 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) den Versicherungsschutz auch nach Vertragsschluss jederzeit an die individuellen Bedürfnisse anpassen. Privatversicherte sind somit nicht an ihren Tarif lebenslang gebunden, sondern haben jederzeit den Rechtsanspruch, in andere gleichartige Tarife ihres Versicherers wechseln zu können.

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