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Vermögensschaden-haftpflichtversicherung 

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Vermögenshaftpflicht – sinnhafte Pflicht für viele Kammerberufe

Wer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit das Vermögen anderer direkt oder indirekt verwaltet oder Auftraggeber berät, braucht Schutz, wenn es durch seinen Fehler zum finanziellen Schaden kommt. Damit solche Vermögensschäden für Selbstständige und Unternehmer nicht existenzbedrohend werden, ist für einige Berufe eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verpflichtend – und für viele weitere empfehlenswert. Auf Verivox können Sie verschiedene Tarife miteinander vergleichen und sich unverbindlich beraten lassen.

Inhalt dieser Seite
  1. Vermögensschadenhaftpflicht vergleichen
  2. Was ist eine Vermögenshaftpflicht?
  3. Für wen ist sie verpflichtend?
  4. Leistungsumfang der Vermögenshaftpflicht
  5. Versicherungserweiterungen
  6. Höhe der Versicherungssumme
  7. Kosten für die Versicherung
Das sagen unsere Kunden
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Mit dem Versicherungsvergleich zum besten Tarif

Gerade Selbstständige und mittelständische Unternehmen möchten die Kosten für Versicherungen möglichst gering halten. Da ein Vermögensschaden hohe Schadensanforderungen mit sich bringen kann, sollte man auf diese Versicherung dennoch nicht verzichten. Dank dem kostenlosen Tarifvergleich auf Verivox können Versicherte Kosten sparen und die passende Police finden.

  1. Leistungsumfang ermitteln: Geben Sie im Rechner Ihr Gewerbe an und wählen Sie anschließend den gewünschten Versicherungsumfang aus. Im Antragsformular werden einige Eckdaten zu Ihrem Betrieb sowie gewünschte Zusatzversicherungen erfasst, um das mögliche Risiko zu bewerten und den nötigen Leistungsumfang zu ermitteln.
  2. Angebot und Beratung: Auf der Grundlage Ihrer Daten erstellen unsere Versicherungsexperten ein individuelles Angebot für Sie, schicken es Ihnen zu und beraten Sie zu Ihrer individuellen Inhaltsversicherung. So finden Sie den besten Tarif für Ihren Betrieb.
  3. Versicherung abschließen: Ihren Wunschtarif können Sie nun ganz bequem online abschließen.

Zum Vergleich

Was ist eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Die Vermögensschadenhaftpflicht gehört zu den Berufshaftpflichtversicherungen und ist für Berufsgruppen wichtig – teilweise verpflichtend –, die beratend oder vermittelnd tätig sind und fremdes Vermögen begutachten oder verwalten. Sie schützt Unternehmer und Selbstständige sowie deren Mitarbeiter finanziell vor Schadensansprüchen Dritter, die durch die berufliche Tätigkeit des Versicherten einen echten Vermögensschaden erlitten haben. Für diesen haftet der Verursacher meist in voller Höhe mit seinem eigenem oder dem Unternehmensvermögen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommt stattdessen für den gesamten oder einen Teil des Schadensersatzes auf – bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Unterschied echter und unechter Vermögensschaden

Ein echter Vermögensschaden liegt vor, wenn der Kunde einen finanziellen Verlust erleidet, der auf fehlerhaftes Verhalten, Versäumnisse oder Fehleinschätzungen des Vermögensverwaltenden während seiner beruflichen Tätigkeit zurückzuführen ist. Zum Beispiel wenn ein IT-Dienstleister eine Software eines Logistikkunden fehlerhaft programmiert, sodass dieser tagelang keine Waren ausliefern kann und daraufhin Umsatzeinbußen erleidet.

Im Gegensatz dazu ist ein unechter Vermögensschaden eine Folge von Personen- oder Sachschäden. Verursacht ein Versicherter zum Beispiel einen Unfall und beschädigt den Pkw einer Person, handelt es sich um einen Sachschaden. Kommt der Geschädigte durch den Unfall zu spät zu einem Termin und verliert dadurch einen lukrativen Auftrag, handelt es sich um einen Sachfolgeschaden beziehungsweise einen unechten Vermögensschaden.

Für wen ist eine Vermögenshaftpflicht sinnvoll?

Generell ist eine Vermögenshaftpflichtversicherung für Selbstständige und Unternehmer empfehlenswert, die in irgendeiner Form Vermögensinteressen Dritter wahrnehmen. Einige Berufe sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich gegen das Risiko abzusichern, bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten versehentlich das echte Vermögen anderer zu schädigen. Andernfalls könnten sie ihre Zulassung verlieren. Dazu zählen unter anderem

  • Architekten,
  • Ärzte,
  • Ingenieure,
  • Rechtsanwälte,
  • Notare,
  • Steuerberater,
  • Versicherungsmakler,
  • Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater,
  • Wohneigentumsverwalter,
  • Zwangsverwalter
  • und Inkassounternehmen.

Nicht nur in den genannten Berufen, sondern auch in der Dienstleistungsbranche nehmen Auftraggeber direkt oder indirekt Einfluss auf die Vermögenswerte ihrer Kunden. Dementsprechend ist eine Vermögenshaftpflicht auch für Handwerker, Buchhalter, Werbeagenturen, Journalisten, E-Commerce-Anbieter, Übersetzungsbüros oder Softwareentwickler sinnvoll sein. Denn sie bewegen sich oft auf einem schmalen Grat zwischen Auftragnehmer und „Erfüllungsgehilfe“ nach § 278 BGB oder „Verrichtungsgehilfe“ nach § 831 BGB: Wer im Auftrag eines anderen eine Leistung erbringt, ist gemäß BGB nicht unbedingt für die Fehler verantwortlich, die ihm dabei unterlaufen. In der Praxis ist dieses Verhältnis jedoch nur schwer zu trennen, sodass auch Subunternehmer mitunter haften.

Leistungsumfang der Vermögenshaftpflicht

Eine Vermögensschadenhaftpflicht sichert für Selbstständige und Gewerbebetreibende die Haftungsrisiken für Vermögensschäden ab. Dabei sind in der Regel vertragliche Haftungen relevant wie eine Verletzung der Sorgfaltspflicht oder eine Patentrechtsverletzung. Ein Schadensanspruch kann entstehen, wenn der Versicherte eine vereinbarte Leistung aus eigenem Versäumnis gar nicht, verzögert oder unzureichend erbringt.

Welche Risiken sind versichert?

Die häufigsten Risiken sind je nach Gewerbe Beratungs-, Planungs- oder Programmierfehler sowie Rechtsverletzungen oder Projektverzögerungen. Aus diesen können folgende Schadensansprüche entstehen:

  • Schäden durch Leistungsverzögerung
  • Gewinnausfälle wegen unzureichender oder Nicht-Erfüllung (Erfüllungsfolgeschäden)
  • Verluste wegen falscher Beratung
  • Schäden durch vermeidbaren Mehraufwand
  • Schäden durch Datenschutzverstöße
  • Gewinneinbußen wegen Wettbewerbsschädigungen
  • Verletzung der Geheimhaltungspflicht
  • Schäden durch Urheberrechts- oder Patentverletzungen

Auch vermeintlich kleine Fehler verursachen beim Auftraggeber mitunter einen hohen finanziellen Verlust. Zum Beispiel können ein Zahlenverdreher vor Druckniederlegung eines Veranstaltungsflyers zum Misserfolg eines Events führen oder ein Übersetzungsfehler des Dolmetschers bei internationalen Vertragsverhandlungen falsche Anweisungen hervorrufen. Ohne eine Vermögensschadenhaftpflicht können die daraus resultierenden Schadensforderungen zu finanziellen Engpässen führen und sogar die Existenz des Verursachers bedrohen. Somit schützt eine Haftpflicht für Vermögensschäden die Existenz der Selbstständigen.

Passiver Rechtsschutz inklusive

Bevor die Versicherung für die Schadensersatzansprüche und begleitende Kosten aufkommt, prüft sie zunächst die Schadensersatzforderungen des Dritten. Sind die Ansprüche berechtigt und werden die entstandenen Schäden von der Versicherung gedeckt, übernimmt sie die Kosten in Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Sind die Ansprüche des Kunden oder Auftraggebers überhöht, reguliert sie diese; unbegründete Ansprüche werden dagegen von der Versicherung angefochten.

In einigen Fällen ist zunächst unklar, bei wem die Sorgfaltspflicht einer Endkontrolle liegt. Wenn solche Fehler mit weitreichenden finanziellen Konsequenzen verbunden sind, kann am Ende die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für juristische Klärung oder eben entsprechende finanzielle Regulierung sorgen.

Anwendung des Verstoßprinzips

Bei einer Vermögenshaftpflichtversicherung gilt das sogenannte Verstoßprinzip. Nach diesem ist der Versicherungsfall, der die Leistungspflicht der Versicherung auslöst, das unbeabsichtigte Fehlverhalten oder Versehen des Versicherten, das Haftungsansprüche nach sich zieht. Demnach ist entscheidend, wann der Schaden verursacht wurde, nicht wann er eingetreten ist. Denn oft werden Vermögensschäden zum Beispiel aus einer Anlageberatung erst Jahre später sichtbar. Dementsprechend sind Verstöße vor Versicherungsbeginn nicht abgedeckt.

Was ist nicht versichert?

Wer als Freiberufler vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Vermögensschaden herbeiführt – oder absichtlich in Kauf nimmt –, kann die Vermögenshaftpflicht in der Regel nicht in Anspruch nehmen.

Zudem behandeln Versicherer sogenannte Erfüllungsfolgeschäden jeweils unterschiedlich. Wurden durch den Versicherten lediglich die Vertragsleistungen nicht erfüllt, ohne dass ein finanzieller Schaden für den Kunden entstanden ist, schließen einige Versicherungen den sogenannten „Schadensersatz statt der vertraglichen Leistung“ aus. Dann ist der Freiberufler oder Unternehmer in der Pflicht, Maßnahmen zur Nacherfüllung oder Nachbesserung zu ergreifen und damit die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Auch der Ersatz sogenannter „vergeblicher Aufwendungen“, die ein Kunde aus Erwartung der vereinbarten Leistung getätigt hat, werden mitunter ausgeschlossen. Hierbei sollten Selbstständige vor Abschluss der Versicherung auf die Formulierungen achten.

Persönliche Beratung

Unsere Verivox-Versicherungsexperten helfen Ihnen bei Fragen weiter und beraten Sie unverbindlich zu den angebotenen Versicherungen. Rufen Sie einfach unter der kostenlosen Hotline an.

089 716 772 930

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Montag - Freitag 8 - 18 Uhr

Versicherungserweiterungen

Eine betriebliche Haftpflichtversicherung deckt in der Regel alle Sach- und Personenschäden an Dritte sowie die daraus entstandenen unechten Vermögensschäden ab. Durch die Ergänzung einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung werden zudem Schäden übernommen, die dezidiert durch einen beruflichen oder im Rahmen der Geschäftstätigkeit ereigneten Fehler oder Verstoß resultieren, die zu finanziellen Verlusten eines anderen führen. Einige Versicherer bieten im Rahmen einer Gewerbeversicherung ein komplettes Versicherungspaket speziell für bestimmte Gewerbe an zum Beispiel für Handwerker, Medien, Ärzte und Pfleger sowie Logistiker.

Während eine Haftpflichtversicherung nur für die Schäden aufkommt, die Sie Dritten hinzufügen, versichert eine Eigenversicherung fahrlässige Schäden, die Ihnen selbst oder Ihren Mitarbeitern unterlaufen. Damit können Sie Ihr unternehmerisches Risiko senken. So werden beispielsweise falsch bestellte Waren, eine fehlerhafte Rechnungsstellung durch einen Mitarbeiter oder Druckeigenschäden sowie Schäden durch Cyberangriffe, die jeweils einen finanziellen Verlust nach sich ziehen, abgesichert.

Versicherungssumme bei der Vermögenshaftpflicht

Die Versicherungssumme gibt an, bis zu welcher Höhe ein Schaden von der Versicherung übernommen wird. Reicht diese nicht aus, um den Schaden zu bezahlen, muss die restliche Forderung von dem Versicherten selbst übernommen werden. Die sogenannte Deckungssumme fällt je nach Tarif und Versicherer meist unterschiedlich hoch aus und liegt je nach Schaden zwischen 100.000 Euro pro Schadensfall und einer Million oder mehr für alle Schadensfälle in einem Versicherungsjahr.

Für alle, die per Gesetz verpflichtet vermögenshaftpflichtversichert sind, gelten vorgeschriebene Mindestdeckungssummen. Diese gehen aus den jeweiligen Vorschriften der Kammern hervor. So müssen sich beispielsweise Rechtsanwälte mit mindestens 250.000 Euro pro Schadensfall absichern, Finanzanlagenvermittler dagegen mit rund 1,3 Millionen.

Kosten für die Versicherung

Die Kosten der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung werden nicht pauschal berechnet, denn Sie orientieren sich an der beruflichen Tätigkeit, der Größe des Betriebs und den vorliegenden Risiken, anhand derer die Versicherungen eventuelle Vermögensschäden kalkulieren. Da die Versicherer auch kleinere Vermögensschäden regulieren, kalkulieren sie ihre Tarife nicht nur nach Maßgabe der Versicherungssumme, sondern auch nach branchenbezogener Häufigkeit, in denen sich Schadenfälle ereignen. Je nach notwendiger Deckungssumme sollten Selbstständige mit einem mittleren bis hohen dreistelligen Jahresbeitrag rechnen. Eine Selbstbeteiligung kann die Tarifkosten zudem senken. Diese werden entweder pro Schadensfall oder jährlich als Pauschale fällig.

Günstigere Tarife für Berufseinsteiger und Gründer

Da Versicherungsgesellschaften an langfristigen Geschäftsbeziehungen interessiert sind, bieten sie sowohl für Anfänger in Kammerberufen der Heilkunde, Steuer- und Wirtschaftsberatung als auch für Architekten und Ingenieure attraktive Einsteigerpakete an.

Einige Versicherungen haben neben Basistarifen auch branchenspezifische Versicherungspakete im Portfolio, die mehrere Haftungsrisiken des Gewerbes abdecken. Oft sind solche Rundum-Schutz-Pakete günstiger. Auf Verivox können Sie verschiedene Versicherungsanbieter miteinander vergleichen und so den passenden Tarif für sich finden.

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Mehr rund um Versicherungen

  • Das kostet eine private Krankenversicherung für gesunde 35-Jährige (unverbindliche Preisbeispiele):

    • Beamte mit 50 Prozent Beihilfeanspruch zahlen durchschnittlich 200 Euro im Monat (Leistungsstufe: Komfort- bis Premiumtarife).
    • Für Angestellte liegen die durchschnittlichen PKV-Tarife bei etwa 400 Euro pro Monat, durch den Arbeitgeberzuschuss zahlen Angestellte in der Regel jedoch nur 200 Euro davon selbst (Leistungsstufe: Komfort- bis Premiumtarife).
    • Selbstständige zahlen im Schnitt etwa 430 Euro im Monat (Leistungsstufe: Einsteiger- bis Komforttarife).

    Zur Einordnung der Leistungsstufen: Einsteigertarife = mittleres Leistungsniveau, entspricht in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Komforttarife = hohes Leistungsniveau, liegt deutlich über dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Premiumtarife = sehr hohes Leistungsniveau.

  • Ein Großteil der privaten Krankenversicherungen bietet Tarife mit Selbstbehalten an. Hierbei zahlt der Versicherte einen vertraglich festgelegten Anteil der Arzt- oder Behandlungskosten aus eigener Tasche. Übersteigen die Kosten die Selbstbeteiligungsgrenze, erstattet der Versicherer seinem Kunden den Differenzbetrag. Wer sich für eine solche Vereinbarung entscheidet, zahlt daher deutlich geringere Monatsbeiträge als diejenigen, die sich für eine hundertprozentige Kostenübernahme durch den Versicherer entscheiden.

    Privat Versicherte haben auch jederzeit das Recht, bei ihrem Versicherer in einen Tarif mit geringeren Leistungen zu wechseln. Dadurch lässt sich der Beitrag ebenfalls senken (§ 204, Versicherungsvertragsgesetz).

  • Äquivalenzprinzip heißt, dass ein privat Versicherter bei Vertragsabschluss die Beitragshöhe seiner Krankenversicherung zum Teil selbst bestimmt – durch individuelle Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand. Wer einmal versichert ist, zahlt aber keine höheren Beiträge nur deswegen, weil sich sein individueller Gesundheitszustand verschlechtert.

    Hingegen bemisst sich in der gesetzlichen Krankenversicherung der Beitrag am Einkommen.

  • Kinder und Ehe- oder Lebenspartner sind in der privaten Krankenversicherung nicht kostenlos mitversichert (anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung). So erhöhen sich die Beiträge für jedes zusätzlich versicherte Kind um etwa 100 Euro im Monat. Pro Erwachsenen sind rund 350 bis 500 Euro monatlich mehr einzurechnen. Angestellte erhalten zu den Beiträgen für Kinder und Ehepartner einen Arbeitgeberzuschuss bis zu 50% des Beitrages.

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