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Kündigung online & Muster zum Download

Gebäudeversicherung kündigen

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Wohngebäudeversicherung online kündigen

Haus- und Wohnungseigentümer wird eine Wohngebäudeversicherung dringend empfohlen – denn zu hoch sind die Kosten, wenn Dach und Bauteile durch Feuer, Wasser, Sturm oder Hagel zu Schaden kommen und saniert werden müssen. Fühlen sich Hausbesitzer durch ihre Versicherung jedoch nicht ausreichend geschützt oder befürchten, zu viel zu bezahlen, kann sich ein Anbieterwechsel nach anschließender Kündigung lohnen. Wir zeigen Ihnen, welche Kündigungsfristen und -regelungen Sie bedenken müssen und wie Sie einen neuen, günstigen Tarif finden.

Inhalt dieser Seite
  1. Kostenlosen Kündigungsservice nutzen
  2. Wie Sie richtig kündigen
  3. Kündigungsfristen im Überblick
  4. Ordentliche Kündigung
  5. Kündigung bei finanzierten Immobilien
  6. Kündigung nach Beitragserhöhung
  7. Eigentümerwechsel und Hauskauf
  8. Wohngebäudeversicherung vererben
  9. Kündigung durch die Versicherung
  10. Weitere interessante Artikel
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Kostenlosen Kündigungsservice nutzen

Nutzen Sie unseren kostenlosen Kündigungsservice auf Verivox.de und kündigen Sie Ihre Wohngebäudeversicherung noch heute unkompliziert und direkt online. So geht’s:

  1. Anbieter eintragen: Geben Sie den Namen Ihres Versicherers in das Suchfeld ein und suchen Sie die passende Versicherung, die Sie kündigen möchten, heraus.
  2. Kündigungsformular ausfüllen: Tragen Sie Ihre Kontakt- und Vertragsdaten in das Formular ein. Im Haupttextfeld können Sie weitere Ergänzungen eintragen, zum Beispiel den Grund Ihrer Kündigung oder den Verweis auf den neuen Hauseigentümer.
  3. Kündigung versenden: Sind alle wichtigen Informationen enthalten? Dann schicken Sie die Kündigung direkt an den Versicherer. Im Anschluss erhalten Sie einen Versandnachweis per E-Mail.

Tipp: Kündigungsgrund bei Sonderkündigung angeben

Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und außerordentlich kündigen, müssen Sie für eine geltende Kündigung immer den Grund der Sonderkündigung im Schreiben nennen. Zum Beispiel: „Ich nehme mein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Beitragserhöhung in Anspruch“.

Versicherungsslücken vermeiden: Wie Sie richtig kündigen

Egal, aus welchem Grund Sie Ihre Wohngebäudeversicherung kündigen möchten, diese Schritte sollten sie dabei beachten:

  • Kündigungsgrund entscheidend: Der Kündigungsgrund entscheidet über den Zeitpunkt und die Frist der Kündigung. Eine ordentliche Kündigung kann in der Regel erst nach der Mindestvertragslaufzeit erfolgen; eine außerordentliche dagegen innerhalb eines Monats. Dafür müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein wie Beitragserhöhungen, Hausverkauf etc. Details zu den Fristen und möglichen Kündigungsgründen finden Sie in Ihrem Vertrag – und im nachfolgenden Text.
  • Kündigungsfrist einhalten: Um wirkungsvoll zu kündigen und keine doppelten Versicherungsbeiträge zu bezahlen, achten Sie darauf, die Kündigung rechtzeitig an den Versicherer zu schicken. Dabei zählt das Eingangsdatum beim Versicherer nicht das Absendedatum. Um den rechtzeitigen Eingang im Fall der Fälle nachweisen zu können, sollte die Kündigung per Einschreiben erfolgen. Auf dem Beleg ist nämlich das Zustelldatum angegeben.

  • Kündigungsschreiben formulieren: Das Kündigungsschreiben muss eindeutig sein und in schriftlicher Form vorliegen – unsere Online-Vorlage ist ebenfalls gültig und bereits entsprechend ausformuliert. Bei einer außerordentlichen Kündigung müssen Sie den Grund der Kündigung angeben.

  • Neue Versicherung finden: Wer eine neue Versicherung abschließen möchte, sollte zunächst ein neuen Tarif suchen. Sobald ein verbindliches, auf die Immobilie zugeschnittenes Angebot vorliegt, kann die Kündigung der Wohngebäudeversicherung erfolgen. So vermeiden Sie eine Versicherungslücke.

Auf Verivox können Sie kostenlos verschiedene Tarife für Wohngebäudeversicherungen von über 25 Versicherungsanbieter für Immobilienversicherungen vergleichen und Ihren Vertrag bequem online abschließen.

Zum Vergleich

Wann lässt sich eine Wohngebäudeversicherung kündigen?

Eine Wohngebäudeversicherung lässt sich nur zu bestimmten Zeitpunkten – ordentlich - oder unter bestimmten Umständen – außerordentlich – kündigen. Dazu zählen:

Kündigungsfristen im Überblick

Kündigungsgrund
Kündigungsfrist
Kündigungszeitpunkt
Tarifwechsel 3 Monate nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit
Beitragserhöhung ohne Leistungsanpassung 1 Monat nach Benachrichtigung über Erhöhung
Eigentümerwechsel 1 Monat ab Grundbucheintrag
Schadensfall 1 Monat nach Schadensmitteilung oder zum Ende des Versicherungsjahres
Erbfall 3 Monate nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit

Ob Sie Ihre Wohngebäudeversicherung deshalb kündigen wollen, weil die Beiträge gestiegen sind oder weil Ihr Altvertrag einfach nur ungünstig ist: Solange das Gebäude noch steht und von Ihnen bewohnt wird, lohnt es sich, vor der Kündigung eine neue Gebäudeversicherung abzuschließen, um Versicherungslücken zu vermeiden.

Ordentliche Kündigung

In der Regel erfolgt die Kündigung der Wohngebäudeversicherung als eine sogenannte ordentliche Kündigung. Man spricht hier auch von „Kündigung zum Ablauf“ oder „Kündigung zur Hauptfälligkeit“. Grundsätzlich kann diese zum vertraglich festgelegten Kündigungszeitpunkt unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist erfolgen. Der Kündigungszeitpunkt hängt jedoch von der Laufzeit des Vertrags ab – handelt es sich um einen Jahresvertrag, kann die Versicherung zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden. Bei einer Mindestvertragslaufzeit von drei oder fünf Jahren verlängert sich die Frist entsprechend – dann kann erst zum Ende des dritten oder fünften Vertragsjahres gekündigt werden.

Im Versicherungsschein sehen Versicherungsnehmer ein, wann der Versicherungsschutz begann und damit auch, wann ihr Versicherungsjahr abläuft. Drei Monate vor diesem Datum muss eine Kündigung beim Versicherer eingegangen sein, ansonsten bleibt sie erfolglos und die Versicherung ist ein weiteres Jahr gültig – auch bei Mehrjahresverträgen.

Kündigung bei finanzierten Immobilien

Bei einer laufenden Baufinanzierung können Sie in den meisten Fällen die Wohngebäudeversicherung erst kündigen, wenn das Kreditinstitut zustimmt. Dabei kann der Gläubiger eine Sicherungsbestätigung der neuen Versicherung verlangen. Zudem muss die Einverständniserklärung des Kreditgebers einen Monat vor dem Kündigungstermin beim alten Versicherer vorliegen. Gegebenenfalls verlangen Versicherer auch einen Grundbuchauszug zur Überprüfung des Einverständnisses der Gläubiger. Dieser muss dann ebenfalls einen Monat vor dem Kündigungstermin beim Versicherer vorliegen.

In diesen Fällen sollte die neue Versicherung über bessere Konditionen verfügen. Denn den Wechsel zu einem schlechteren Tarif oder gar dem Wegfall einer Versicherung dürfen die Banken auch ablehnen.

Als Miteigentümer kündigen

Wer eine Wohnung innerhalb eines Hauses gekauft hat und die Wohngebäudeversicherung kündigen möchte, benötigt dafür die Zustimmung der Miteigentümer. Hintergrund ist, dass die Wohngebäudeversicherung gesamtschuldnerisch abgeschlossen wurde – das heißt, alle kommen für die Beiträge auf. Dementsprechend kann die Versicherung auch nur gemeinsam gekündigt werden. Ein entsprechender Beschluss kann auf der Eigentümerversammlung gefasst werden. Sind Sie alleiniger Eigentümer der Immobilie, können Sie ohne jegliche Zustimmung die Versicherung kündigen.

Kündigung nach Beitragserhöhung

Neben der ordentlichen Kündigung können Verbraucher die Wohngebäudeversicherung auch außerordentlich kündigen, zum Beispiel nachdem der Versicherer eine Beitragserhöhung ohne Leistungsanpassung durchgeführt hat. Erfolgt keine Leistungssteigerung und ist die Erhöhung der Beiträge nicht nur auf die allgemeine Preisentwicklung der Baukosten oder die gleitende Neuwert-Sicherung zurückzuführen, haben Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Denn steigende Preise für Baukosten und Neuanschaffungen sind ein gängiger, aber auch berechtigter Grund, um die Versicherungssumme stetig anzupassen – wodurch sich auch die Prämien allmählich erhöhen.

Aber auch für diese Art von Kündigung gibt es Fristen. Spätestens einen Monat nach Erhalt der Benachrichtigung über die Beitragsanhebung muss die Kündigung erfolgt sein. Eventuell gezahlte Beiträge werden dann zurückerstattet.

Diese Ausnahmen gelten bei alten Verträgen

Bei diesem Sonderkündigungsrecht gibt es jedoch Ausnahmen: Für Verträge, die zwischen 1991 und dem 29. Juli 1994 abgeschlossen wurden, muss eine Beitragserhöhung im Vergleich zum Vorjahr über fünf Prozent und im Vergleich zur Erstprämie über 25 Prozent ausmachen, damit eine Sonderkündigung möglich ist. Ist Ihr Vertrag noch älter, gelten nur die vertraglichen Bestimmungen.

Kündigung nach Schadensfall

Wer einen Gebäudeschaden erlitten hat und mit der Leistung oder dem Service der Versicherung unzufrieden war, kann diesen Auslöser für sich nutzen. Denn Versicherte können im Schadensfall die Versicherung mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen – und zwar unabhängig davon, ob der Versicherer die Regulierung übernimmt oder ablehnt. Wichtig ist dabei, dass auch bei der schadensbedingten Kündigung Versicherte innerhalb eines Monats nach Mitteilung des Versicherers über die Schadensregulierung oder Ablehnung aktiv werden und die Kündigung der Wohngebäudeversicherung aussprechen müssen. Da es sich hierbei um eine außerordentliche Kündigung handelt, müssen Sie diese ebenfalls begründen. Geben Sie dazu die Schadensnummer an.

Kündigung bei Hauskauf und Eigentümerwechsel

Im Gegensatz zu einer Hausratversicherung, geht eine bestehende Gebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel automatisch auf den neuen Besitzer über. Wer ein Haus kauft, übernimmt somit den Versicherungsschutz. Damit wollen Versicherungen vor allem eine Versicherungslücke vermeiden. Dem neuen Hausbesitzer steht allerdings ein Sonderkündigungsrecht zu. Auch hier gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Frist beginnt mit dem Grundbucheintrag oder bei einer Zwangsversteigerung mit dem Zuschlag. Der alte Besitzer darf die Versicherung wiederum nicht kündigen.

Über den Eigentümerwechsel muss der Versicherer umgehend informiert werden. Möchte der neue Besitzer die Versicherung wechseln, muss er einen aktuellen Grundbuchauszug vorlegen, um nachzuweisen, dass er berechtigt ist, die Wohngebäudeversicherung zu kündigen. Generell sollten sich Hauskäufer die bestehende Police hinsichtlich der Versicherungssumme anschauen, um keine Unterversicherung zu riskieren. Auch das Abgleich der Leistungen im Schadensfall mit der Prämie ist zu empfehlen.

Beitragszahlung bei Übernahme oder Kündigung

Behalten Käuferinnen die Versicherung bei, müssen sie mit dem alten Besitzer ausmachen, wer welchen Anteil des Versicherungsbeitrags für das Jahr bezahlt. Dies besagt die gesamtschuldnerische Haftpflicht. In diesem Fall sollten Sie die Kostenverteilung schriftlich im Kaufvertrag mit aufnehmen.

Kündigen Käufer die bestehende Wohngebäudeversicherung dagegen, darf der Versicherer laut § 39 des Versicherungsvertragsgesetzes nur die Beiträge beanspruchen, die dem Zeitraum entsprechen, in dem der Versicherungsschutz tatsächlich bestanden hat. Hat der Vorbesitzer die Jahresbeiträge bereit gezahlt, kann er den zu viel entrichteten Betrag von der Versicherung zurückverlangen.

Wohngebäudeversicherung vererben

Wer ein Haus erbt, erbt auch die bestehende Police. In diesem Fall kann der Erbe beziehungsweise der neue Hausbesitzer nicht außerordentlich kündigen und muss die Versicherung noch bis zur vereinbarten Vertragsdauer übernehmen. Dennoch sollten Sie die Versicherung über den Eigentümerwechsel informieren.

Kündigung durch die Versicherung

Auch der Versicherer selbst darf die bestehende Wohngebäudeversicherung ordentlich – zum Ende der Vertragslaufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist ohne Angaben von Gründen kündigen. Häufiger ist jedoch eine außerordentlich Kündigung zum Beispiel

  • nach einem Versicherungsfall,
  • bei einem Eigentümerwechsel
  • oder bei gravierenden Vertragsverletzungen.

Letzteres ist der Fall, wenn der Versicherte seiner Informationspflicht nicht nachkommt und zum Beispiel ein Eigentümerwechsel oder einen Schadensfall nicht rechtzeitig meldet. Auch das Unterlassen von Maßnahmen zur Schadensregulierung und -vermeidung kann zur vorzeitigen Kündigung seitens des Versicherers führen.

Einige Versicherer kündigen Verträge auch nach großen Schadensfällen durch Stürme oder Hochwasser. Decken die Versicherungseinnahmen nicht mehr die Kosten zur Schadensregulierung, passen Versicherer entweder die Verträge an oder kündigen sie.

Die Verivox-Versicherungsberatung

Sie haben Fragen zur Kündigung Ihres bestehenden Tarifs oder suchen nach einem neuen, günstigeren Versicherer? Dann lassen Sie sich unverbindlich von unseren Verivox-Versicherungsexperten unter der kostenlosen Hotline beraten.

Häufig gestellte Fragen

Sinnhaft ist ein Wechsel dann, wenn der neue Tarif günstiger ist, aber dabei mindestens die gleichen – oder noch bessere – Konditionen bietet. Generell kann es sich lohnen, ab und zu bestehende Versicherungen – spätestens vor dem Vertragsende – zu überdenken und mit anderen Tarifen zu vergleichen. Beim Erwerb einer Immobilie sollten Sie den bestehenden Versicherungsschutz immer prüfen.Wenn Sie selbst Umbaumaßnahmen oder einen Anbau an Ihrer Immobilie vorgenommen haben, ist eine Anpassung des Versicherungsschutzes ebenfalls ratsam. Fragen Sie dazu vorab bei Ihrer Versicherung, inwieweit sich durch die Arbeiten am Haus die Versicherungskosten erhöhen würden und vergleichen Sie dieses Angebot mit anderen Versicherern. So sind Sie nicht nur gut versichert, sondern sparen dabei noch Geld.

Bevor Sie eine bestehende Wohngebäudeversicherung kündigen, sollten Sie bereits eine Folgeversicherung abgeschlossen haben. Ein nahtloser Übergang ist wichtig, um bei einem Schadensfall nicht zahlen zu müssen. Beachten Sie dabei auch, dass einige Schadensfälle nicht ab Vertragsbeginn, sondern mitunter erst nach einigen Wochen abgesichert sind.

Der gleitende Neuwert dient unter anderem der Berechnung der im Schadensfall zu zahlenden Versicherungssumme bei Wohngebäudeversicherungen. Bei einem Versicherungsschutz auf Basis eines gleitenden Neuwerts erfolgt die Kostenübernahme im Schadensfall entsprechend den aktuellen Baupreisen – mitunter ohne Höchstentschädigungsgrenze. Damit wird eine Unterversicherung vermieden. Wer eine Wohngebäudeversicherung mit Neuwert abschließt, muss im Gegenzug damit rechnen, dass die Prämien an die sich verändernden Baupreise angepasst werden und damit kontinuierlich steigen. Eine Sonderkündigung aufgrund einer Beitragserhöhung mit Bezug auf den gleitenden Neuwert ist bei einem solchen Vertrag nicht möglich.

Bei einer Wohngebäudeversicherung sollten neben der Kostenübernahme von Wasser-, Feuer-, Hagel- und Sturmschäden auch Folgekosten für Aufräum-, Reparatur- und Sanierungsarbeiten sowie Hotel- und Lagerkosten übernommen werden. Wohnen Sie in einem Risikogebiet oder ist Ihr Haus besonders wertig ausgestattet, sollte der Versicherungsschutz das auch widerspiegeln. So können Sie zum Beispiel eine Elementarversicherung in den Versicherungsschutz integrieren.

Eine Wohngebäudeversicherung übernimmt nur die Reparatur- und Wiederherstellungskosten für alle am Gebäude fest installierten Gegenstände und Bauteile wie beispielsweise Dach, Fenster, oder Türen. Gehen Sie sicher, dass auch Ihre Garage oder Schuppen mitversichert sind. Wer seinen Hausrat schützen möchte, muss zusätzlich auf eine Hausratversicherung zurückgreifen.

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