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Photovoltaikanlagen werden in Deutschland immer beliebter. Kein Wunder, denn die Kosten für die Zulieferung von Energie steigen immer weiter. Nahezu jedes Jahr werden entsprechende Preiserhöhungen von den Energieversorgern bekannt gegeben. Da erscheint der Gedanke reizvoll, seine eigene Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung zu betreiben. Und da die entsprechenden Module mittlerweile in Serie gefertigt werden, gibt es Komplettanlagen immer günstiger zu kaufen. Eine Photovoltaikanlage wird in der Regel auf dem Hausdach montiert. Sie wird zur Südseite ausgerichtet, so dass das Sonnenlicht optimal eingefangen und so möglichst viel elektrische Energie erzeugt wird. Teilweise lassen sich die Anlagen auch im Garten auf speziellen Untergestellen errichten, dies ist hierzulande jedoch immer noch die Ausnahme.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Amortisationszeit der Photovoltaikanlage
  3. Das Risiko eines Schadens
  4. Schutz vor finanziellen Risiken
  5. Die Versicherungsleistungen
  6. Wer benötigt eine Photovoltaikversicherung?
  7. Wohngebaeudeversicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Regel sind in einer Photovoltaikversicherung viele Schadensfälle eingeschlossen, zum Beispiel Schäden durch Hagel, Sturm, Blitzschlag und Brand.
  • Wichtig zu wissen ist, dass auch in vielen Gebäudeversicherungen bereits Schäden an Solar-und Photovoltaikanlagen miteingeschlossen sind.
  • Wer seine Photovoltaikanlage nicht auf dem eigenen Hausdach, sondern im Garten oder auf einem niedrigeren Dach installiert hat, für den kann sich der Abschluss einer separaten Photovoltaikversicherung auf jeden Fall lohnen.

Die Amortisationszeit der Photovoltaikanlage

Allerdings bringt jede Photovoltaikanlage auch entsprechende Risiken mit sich. In der Regel wird für die Anlage schon vor der Montage eine Amortisationszeit berechnet - also der Zeitraum, in dem durch die Einsparungen bei den Stromkosten der Anschaffungspreis für die Solaranlage wieder ausgeglichen ist. Ab diesem Zeitpunkt macht die Anlage für ihren Besitzer Monat für Monat und Jahr für Jahr einen entsprechenden Gewinn.

Das Risiko eines Schadens

Doch was ist, wenn die Photovoltaikanlage durch einen Schaden bzw. durch Naturkatastrophen etc. ausfällt? In diesem Fall muss einerseits zunächst einmal die Stromversorgung wiederhergestellt werden, andererseits wird auch die kalkulierte Amortisationszeit zunichtegemacht. Denn der Versicherte hat neben dem Ertragsausfall auch die Kosten für die Reparatur zu tragen.

Unter Umständen bleibt der Besitzer der Anlage auf einem hohen finanziellen Schaden sitzen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anlage durch die Einwirkung der Natur beschädigt oder komplett zerstört wird, wie es beispielsweise bei Hagelschlag, Blitzeinschlag usw. der Fall sein kann. Und da das Klima in Deutschland immer extremer wird, ist diese Gefahr für die Zukunft unbedingt ernst zu nehmen.

Die Photovoltaikversicherung schützt vor finanziellen Risiken

Wer sich gegen solche Gefahren absichern möchte, der sollte über den Abschluss einer Photovoltaikversicherung nachdenken. In der Regel sind in einer Photovoltaikversicherung viele Schadensfälle eingeschlossen, zum Beispiel Schäden durch Hagel, Sturm, Blitzschlag und Brand, aber auch solche, die durch Überschwemmung und Wasser bzw. Feuchtigkeit allgemein verursacht werden. Viele Versicherungsgesellschaften bieten darüber hinaus an, weitere Schadensursachen in die Police mit hineinzunehmen, teilweise gegen entsprechenden Aufpreis bei den Beiträgen. So kann die Anlage beispielsweise gegen Konstruktions- und Materialfehler versichert werden, aber auch gegen Bedienungsfehler, Diebstahl und Vandalismus.

Die Versicherungsleistungen der Photovoltaikversicherung

Tritt einer der im Versicherungsvertrag festgelegten Schadenfälle ein, so leistet die Versicherung entweder eine festgelegte Summe, oder sie übernimmt flexibel die gesamten Reparaturkosten für die Anlage. Zusätzlich kann vereinbart werden, dass die Versicherung dem Besitzer der Photovoltaikanlage auch den Nutzungsausfall ersetzt.

Und noch ein Feature bieten mittlerweile viele Versicherer beim Abschluss einer Photovoltaikversicherung an: die integrierte Haftpflichtversicherung. Sie springt beispielsweise dann ein, wenn sich durch einen Sturm Teile der Photovoltaikanlage vom Dach lösen und anschließend auf ein benachbartes Gebäude, auf ein Auto oder Ähnliches stürzen, und dort entsprechende Schäden verursachen. Für solche Schäden kommt in der Regel die Privathaftpflichtversicherung nicht auf.

Wer benötigt eine Photovoltaikversicherung?

Vorab müssen sich Versicherte überlegen, ob Sie eine Photovoltaikversicherung benötigen und wenn ja in welcher Form Sie die Police abschließen. Zum einen gibt es die Möglichkeit eine eigenständige Versicherung abzuschließen, zum anderen kann die PV-Anlage in der Gebäudeversicherung mitversichert werden.

Bestehende Wohngebäudeversicherung prüfen

Wichtig zu wissen ist, dass auch in vielen Wohngebäudeversicherungen bereits Schäden an Solar-und Photovoltaikanlagen miteingeschlossen sind. Einige Gebäudeversicherungen bieten mittlerweile an, größere Photovoltaikanlagen mit in die Police hineinzunehmen, allerdings nur auf entsprechenden Antrag und natürlich gegen Aufpreis. Daher bietet es sich an, schon bei der Planung einer Photovoltaikanlage Kontakt mit der bestehenden Gebäudeversicherung aufzunehmen und dort nachzufragen, inwieweit der Versicherungsschutz entsprechend angepasst werden kann.

Durch einen Vergleich der Gebäudeversicherungen kann außerdem ermittelt werden, ob andere Versicherungsgesellschaften einen entsprechenden Schutz bieten.

Teilweise eigenständige Police notwendig

Allerdings lässt der Versicherungsumfang hier oftmals zu wünschen übrig, außerdem sind häufig nur kleinere Anlagen bis zu einem gewissen Wert mit im Versicherungsschutz eingeschlossen. Es kann sich also insbesondere für Besitzer größerer und teurer Anlagen lohnen, eine speziell dafür konzipierte Versicherung abzuschließen. Dies gilt auch für den gewerblichen Bereich. Hier werden womöglich eigene Gewerbeversicherungen notwendig.

Außerdem beinhalten viele Gebäudeversicherungen nur einen begrenzten Schutz gegen Schäden, die durch Naturgewalten entstehen. So ist beispielsweise ein Hochwasserschutz nur in den wenigsten Gebäudeversicherungen eingeschlossen. Teilweise wird aber auch eine sogenannte Allgefahrenversicherung angeboten, die auch bei Elementarschäden haftet.

Wer seine Photovoltaikanlage nicht auf dem eigenen Hausdach, sondern im Garten oder auf einem niedrigeren Dach installiert hat, für den kann sich der Abschluss einer separaten Photovoltaikversicherung auf jeden Fall lohnen. Auch hier lohnt sich der Vergleich der verschiedenen Anbieter für Photovoltaikversicherungen.

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