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Die Hundehalterhaftpflicht: Was ist das?

Ihr Hund ist wohlerzogen, leinenführig und alles andere als bösartig. Und doch kann es immer mal passieren, dass er plötzlich aus der Reihe tanzt: Voller Euphorie könnte er das Nachbarskind umrennen und verletzen oder sich vor Schreck losreißen und einen Verkehrsunfall verursachen. Je nachdem wie schwer die Folgen solcher Unglücksfälle sind, kann es für Sie als Hundehalter teuer werden. Tatsächlich müssen Sie nämlich persönlich mit Ihrem kompletten Vermögen haften, wenn Ihr Tier einen Schaden verursacht. Doch drohende finanzielle Katastrophen lassen sich mit einer speziellen Unterart der Tierhaftpflichtversicherung abwenden: der Hundehaftpflicht. Darüber hinaus ist eine solche Haftpflichtversicherung für Hunde in den meisten Bundeländern verpflichtend abzuschließen.

Inhalt dieser Seite
  1. Hundehaftpflicht Vergleich
  2. Was ist versichert?
  3. Was ist passiver Rechtsschutz?
  4. Schadensbeispiele
  5. Weitere Zusatzleistungen
  6. Wichtige Tarifmerkmale
  7. Wann ist eine Hundehaftpflicht Pflicht?
  8. Häufig gestellte Fragen
  9. Weitere interessante Artikel
  10. Das ist Verivox

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Das unabhängige Verbraucherportal Finanztip hat im Februar 2021 getestet, wo es die besten Angebote für eine Hundehaftpflicht gibt. Die günstigsten Hundeversicherungen lieferte der Vergleich von Verivox. Auch bei den Angeboten für Listenhunde lag Verivox vorn. Mit unserem Preisvergleich können Sie sich in nur 3 Schritten einen Überblick über verschiedene Versicherer und Tarife für Ihre Hundehaftpflichtversicherung verschaffen:

  1. Wählen Sie im Tierhaftpflicht-Rechner ein, dass Sie einen Hund bzw. mehrere Hunde versichern möchten.
  2. Geben Sie weitere beitrags- und leistungsrelevante Angaben ein, beispielsweise die gewünschte Mindest-Versicherungssumme.
  3. Vergleichen Sie die gefundenen Tarife und schließen Sie Ihre neue Tierhaftpflichtversicherung für den Hund bequem online ab. Eine Bestätigung des Versicherungsabschlusses erhalten Sie im Anschluss via E-Mail.

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Was versichert die Hundehaftpflichtversicherung?

Die Hundehaftpflicht gehört zu der Gruppe der Haftpflichtversicherungen. Diese schützen Sie immer dann, wenn Schäden an Dritten oder am Eigentum Dritter entstanden ist. Die bekannteste Form der Haftpflichtversicherung ist die Privathaftpflicht. Allerdings sind im Versicherungsschutz einer privaten Haftpflichtversicherung Schäden, die durch Hunde verursacht werden, nicht inbegriffen. Anders ist das bei Schäden durch kleinere Haustiere, wie beispielsweise Katzen, Vögel und Nager, geregelt. Ohne eine entsprechende Hundeversicherung haften Sie als Halter im Schadenfall mit Ihrem gesamten Vermögen. Dies gilt im Falle folgender Schadensarten:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Eine günstige Hundeversicherung kostet Sie oftmals nicht mehr als 45 Euro im Jahr. Generell kommt die Versicherung für Schäden auf, welche Ihr Hund an Dritten oder deren Eigentum anrichtet. Sie erstattet nicht nur die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von beschädigten Gegenständen, sondern übernimmt auch die medizinische Behandlung von Verletzten. Auch Schadensersatzansprüche werden über die Hundehalterhaftpflicht geregelt.

Passiver Rechtsschutz durch die Hundehalterhaftpflicht

Die Hundehaftpflicht dient nicht nur als finanzielle Absicherung im Falle von Forderungen, sondern steht dem Hundehalter auch als passiver Rechtsschutz vor Gericht bei. So können über die Haftpflichtversicherung für den Hund unberechtigte Forderungen abgewiesen werden und der Versicherer kommt für die Gerichtskosten auf.

Schadensbeispiele in der Hundehaftpflichtversicherung

Die Hundehaftpflicht rentiert sich bei allen größeren Schäden, die Ihr Hund verursacht. Zu den häufigsten Schadensfällen zählen dabei Sachschäden und Personenschäden. Reißt sich der Vierbeiner beispielsweise von der Leine los und rennt auf die Straße, kann dies einen Autounfall zur Folge haben. Als Tierhalter müssen Sie nun für den Sachschaden am Auto sowie für eventuelle Personenschäden aufkommen. Wird eine Person durch den Unfall dauerhaft arbeits- oder erwerbsunfähig, müssen Sie nicht nur für den Krankenhausaufenthalt zahlen, sondern womöglich eine lebenslange Rentenzahlung leisten. Schlimmstenfalls können sich solche Schadensfälle auf mehrere Millionen Euro summieren.

Darüber hinaus sind auch geringere Schäden abgesichert. Beim Spielen in einer fremden Wohnung räumt ihr Hund beispielsweise das teure Porzellan vom Tisch oder zerkratzt das neue Ledersofa. Auch in so einem Fall entstehen schnell Kosten von tausend Euro. Die Hundehaftpflicht kommt für diese Kosten auf.

Sonderfall: Vermögensschäden

Deutlich seltener und damit nicht in jeder Hundehaftpflicht vollumfänglich abgedeckt sind Vermögensschäden. Damit sind finanzielle Schäden gemeint, die in Folge eines Sach- oder Personenschadens entstehen. So könnte im obigen Beispiel des Autounfalls der Geschädigte seinen Flug verpassen und ihn umbuchen lassen. Die Kosten für die Umbuchung kann er vom Hundehalter einfordern.

Wichtig:

Bei einigen Versicherungstarifen ist die Deckungssumme für Vermögensschäden begrenzt. Sie sollten die Vertragsbedingungen in der gewünschten Tierhaftpflicht daher einem genauen Vergleich mit anderen Tarifen unterziehen, bevor Sie die Police abschließen.

Weitere Leistungen der Hundehaftpflicht

Da sich sowohl die Preise als auch die Leistungen von Hundeversicherungen unterscheiden, lohnt es sich zu vergleichen. Vor dem Abschluss einer Hundehaftpflicht gilt es abzuwägen, welche zusätzlichen Leistungen mitversichert werden sollen. Nicht immer mitversichert sind durch den Hund verursachte Mietsachschäden. Teilweise wird bei hier die Deckungssumme reduziert oder eine Selbstbeteiligung fällig. Versicherte sollten daher den Abschnitt zu den Mietsachschäden im Vertrag genau prüfen.

Gute Hundehaftpflichtversicherungen übernehmen in den ersten Monaten auch Schäden von Welpen. Achten Sie hier auf die Klausel „Welpenschutz“. Wenn Sie häufig reisen, sollten Sie zudem den Auslandsschutz prüfen.

Achtung!

Eine Haftpflicht-Hundeversicherung kommt nicht für OP-Kosten Ihres Tiers auf. Um diese abzudecken, müssen Sie eine spezielle Hundekrankenversicherung abschließen.

Wichtige Tarifmerkmale Ihrer Hundehaftpflicht

Hundehalter sollten die Höhe der Deckungssumme unbedingt beachten. Die Deckungssumme ist bei einigen Versicherungen selbst wählbar. Sie sollte nicht zu gering angesetzt werden, da insbesondere bei Personenschäden sehr hohe Kosten anfallen können. Sie sparen dann zwar bei den Beiträgen, im Schadensfall sind Sie dann aber trotz Hundehaftpflicht einem enormen Risiko ausgesetzt. Wir empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro.

Durch eine Selbstbeteiligung kann die monatliche Rate ebenfalls reduziert werden, doch auch hier sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie im Schadenfall mit höheren Kosten rechnen müssen. Der Verivox-Rechner bietet Ihnen die Möglichkeit, nur solche Hundehaftpflichtversicherungen einem Vergleich zu unterziehen, die den gewünschten Versicherungsschutz sicherstellen.

Wo ist eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht?

Die Hundehaftpflicht ist aktuell in nur sechs Bundesländern Pflicht, während sie in anderen nur für bestimmte Hunde gilt. Dafür kommen je nach Bundesland etwa Listenhunde, auffällige Tiere oder auch solche mit einer bestimmten Größe infrage.

  • Pflicht: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
  • Pflicht für bestimmte Hunde: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen
  • Keine Pflicht: Mecklenburg-Vorpommern

Hundebesitzer sollten hier vorab die Regelungen der Bundesländer prüfen. Falls Sie mit dem Hund in den Urlaub fahren, sollten Sie ebenfalls die unterschiedlichen Regelungen der Urlaubsländer beachten.

Wichtig:

Viele Anbieter einer Hundehaftpflicht schließen die Aufnahme von „Kampfhunden“ aus. In diesen Fällen ist die Auswahl an Anbietern der passenden Hundehaftpflichtversicherung vergleichsweise gering. Dennoch lohnt sich auch in diesem Fall ein Preisvergleich verschiedener Tarife.

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Häufig gestellte Fragen

Hundehaltung ist Ländersache. Daher fallen die Bestimmungen je nach Bundesland unterschiedlich aus. Eine generelle Versicherungspflicht besteht aktuell in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Bayern und Mecklenburg-Vorpommern ist es nicht verpflichtend, eine Hundehaftpflicht abzuschließen. Allerdings gestatten die bayerischen Behörden die Haltung von als gefährlich geltenden Hunden für gewöhnlich nur, wenn der Halter eine Versicherung nachweisen kann. In den übrigen Bundesländern hängt es von der Hunderasse ab, ob Sie für das Tier eine Police abschließen müssen. Die Versicherungspflicht betrifft vor allem Listenhunde.

Von einem ungewollten Deckakt ist die Rede, wenn ein nicht kastrierter Rüde eine Hündin deckt, ohne dass ihr Halter das erlaubt hat. In diesem Fall haftet der Besitzer des Rüden. Für gewöhnlich erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf den ungewollten Deckakt. Demzufolge kommen Hundehaftpflichtversicherungen in der Regel für sämtliche Folgekosten auf, die ein solcher Vorfall nach sich zieht. Die Versicherung trägt nicht nur für den möglichen Abbruch der Schwangerschaft und für tierärztliche Behandlungen die Kosten. Sie übernimmt gegebenenfalls auch die Haltungs- beziehungsweise Versorgungskosten für die Welpen.

Ob die Hundehaftpflicht für Schäden aufkommt, wenn der Halter das Tier entgegen geltender Vorschriften nicht an der Leine geführt hat, unterscheidet sich von Tarif zu Tarif. Meist ist eine Kostenübernahme möglich, manchmal jedoch nur anteilig. Allerdings trägt die Versicherung lediglich Personen-, Sach- und Vermögensschäden, nicht jedoch Bußgelder. Eine Sondersituation liegt vor, wenn sich das Tier in der Vergangenheit auffällig beziehungsweise aggressiv verhalten hat und der Hundehalter darüber Bescheid weiß. War ein entsprechender Vierbeiner nicht angeleint, lehnt die Versicherung die Kostenübernahme ab.

Für Schäden, die der eigene Hund verursacht, muss in Deutschland prinzipiell der Halter des Tieres aufkommen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Paragraph 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wenn sich der Vierbeiner also verteidigt, liegt ein Versicherungsfall vor. Infolgedessen kommt die Versicherungsgesellschaft für sämtliche Kosten auf, beispielsweise für Tierarztkosten und Schadensersatzansprüche. Trifft den Versicherungsnehmer eine Mitschuld, kürzt die Versicherung die Ansprüche gegebenenfalls. Wer seinen Hund ohne Leine ausführt, muss bei einigen Anbietern ebenfalls damit rechnen, dass die Versicherung nicht zahlt.

Als Mietsachschäden gelten Schäden, die der Verbeiner des Versicherungsnehmers in von ihm privat genutzten Räumen verursacht. Für gewöhnlich deckt die Hundehaftpflicht entsprechende Schadenfälle ab. Im Regelfall erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Schäden am Fußboden, an den Türen, der Decke und den Wänden. Bei Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung erfolgt keine Kostenübernahme. Selbiges gilt für Glasschäden und Schäden an Heizungen sowie Haushalts- und Elektrogeräten. Beschädigt der Hund in einem Hotel oder einer Ferienwohnung Einrichtungsgegenstände, kommt es auf den gewählten Tarif an.

Die Versicherungen kommen prinzipiell nur für Schäden auf, die Dritten entstehen. Handelt es sich dagegen um einen Eigenschaden, liegt kein Leistungsfall vor. Dieser Ausschluss bezieht sich nicht nur auf den Versicherungsnehmer, sondern auch auf alle weiteren Personen, die im selben Haushalt leben. Gehen Schäden auf gefahrdrohende Umstände oder sogar auf Vorsatz zurück, zahlt die Versicherung ebenfalls nicht. Selbiges gilt für Schäden, die durch Abnutzung beziehungsweise Verschleiß entstehen. Auch Bußgelder müssen Hundehalter in Eigenregie zahlen. Außerdem lehnt die Versicherung die Kostenübernahme ab, wenn die Anzeige des Schadens zu spät erfolgt.

Falls Ihnen die Rasse Ihres Hundes nicht bekannt ist, sollten Sie sich an einen Tierarzt wenden. Dieser kann die Rasse in der Regel bestimmen – beispielsweise anhand des Fells oder Skeletts. Das Gutachten beziehungsweise die Erklärung des Veterinärs senden Sie der Versicherungsgesellschaft zu. Handelt es sich um einen Mischling, der sich nicht eindeutig zuordnen lässt, kann der Tierarzt Sie an einen Sachverständigen vermitteln. Zudem ist es möglich, Informationen beim Züchter einzuholen. Eine Alternative besteht darin, der Versicherung ein Bild des Tieres zuzuschicken, damit diese die Rasse in Eigenregie bestimmt.

Wenn Ihr Hund einer dritten Person Schaden zufügt, müssen Sie zunächst dafür sorgen, dass dieser so gering wie möglich ausfällt – beispielsweise, indem Sie der verletzten Person helfen oder den Notdienst verständigen. Noch am Ort des Geschehens sollten Sie versuchen, den Namen und die Anschrift sämtlicher Beteiligten in Erfahrung zu bringen und alle Daten notieren. Im Anschluss gilt es, die Versicherung unverzüglich – innerhalb einer Woche – über den Schadenfall in Kenntnis zu setzen. Teilen Sie der Versicherung wahrheitsgemäß und detailliert mit, wie sich der Vorfall ereignet hat. Außerdem sollten Sie prinzipiell darauf verzichten, Schadensansprüche anzuerkennen oder von sich aus zu regulieren.

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da jedes Bundesland separat festlegt, welche Rassen zu den Listenhunden gehören. Daher gelten in den einzelnen Ländern unterschiedliche Bestimmungen. Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen führen keine sogenannte Rassenliste. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen unterscheiden bei Listenhunden zwischen zwei Klassen. Rassen der Kategorie I dürfen Sie nur halten, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Für Listenhunde der Kategorie II gelten lediglich strengere Auflagen. Die restlichen Bundesländer haben auf diese Unterscheidung verzichtet.

In einigen Bundesländern – Berlin, Hamburg, Niedersachen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – gibt es eine gesetzliche Versicherungspflicht. Dort muss jeder Hundehalter eine Tierhaftpflichtversicherung abschließen, sobald der Vierbeiner ein Alter von drei bis sechs Monaten erreicht hat. In den übrigen Bundesländern – abgesehen von Mecklenburg-Vorpommern – ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für Listenhunde notwendig. Prinzipiell empfiehlt sich eine entsprechende Police jedoch für jeden Hundehalter. Schließlich kann auch ein gut erzogener Hund einen Schaden verursachen, für den nach Paragraph 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Halter aufkommen muss.

Einen vom Hund verursachten Schaden müssen Versicherungsnehmer unverzüglich (innerhalb einer Woche) anzeigen. Dies ist für gewöhnlich sowohl telefonisch als auch per E-Mail und auf postalischem Weg möglich. Manche Versicherungsgesellschaft stellt ihren Kunden auch ein Online-Formular zur Verfügung. Neben einer detaillierten Schadensschilderung sollte die Meldung ebenso die Namen und Adressen der geschädigten Person(en) enthalten. Legen Sie dem Schreiben nach Möglichkeit Fotos und Nachweise des beschädigten Gegenstands und gegebenenfalls bereits vorhandene Schriftwechsel bei.

Hundehaftpflichtversicherungen enthalten auch einen Auslandsschutz. Wie lange die Versicherung im Ausland gültig ist, hängt vom Land ab, in das Sie reisen. Wenn Sie sich in einem europäischen Staat aufhalten, besteht in den meisten Fällen ein zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz. Außerhalb von Europa sind Hundehalter für gewöhnlich höchstens zwölf Monate am Stück abgesichert. Es gibt jedoch auch Anbieter, die auf diese Unterscheidung verzichten und auf Auslandsreisen generell ein Jahr Versicherungsschutz gewähren.

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